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Luftreinhaltung

Wer überwacht die Luftreinhaltung?

Für die genehmigungsbedürftigen Anlagen im Landkreis Haßberge überwacht das Landratsamt die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen. Die Betreiber müssen in regelmäßigen Abständen durch Messungen unabhängiger Büros und Institute nachweisen, dass die für sie festgesetzten Grenzwerte an Luftschadstoffen eingehalten werden.

Darüber hinaus nimmt das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) die landesweite Erfassung von Daten zur lufthygienischen Situation in Bayern wahr.

 

An insgesamt 65 Messstellen werden mehrmals am Tag verschiedenste Luftschadstoffe gemessen, dazu gehören u. a. Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide oder auch Ozon. Im Landkreis Haßberge existiert keine solche Messstation. Die nächstgelegenen Messstellen befinden sich in Schweinfurt, Würzburg, Bamberg und Coburg.

 

Die Daten können hier abgerufen werden.

 

Hinsichtlich der Ozonmessdaten (O3) können die Werte der Stationen Würzburg und Schweinfurt auf unser Landkreisgebiet übertragen werden.

 

Welche Regelungen sind zu beachten und wer gibt Auskunft darüber?

Zur Luftreinhaltung existieren zahlreiche Vorschriften, in denen z. B. geregelt wird welche Einsatzstoffe etwa für eine bestimmte Anlage zulässig sind oder welche Grenzwerte beim Betrieb einer Anlage eingehalten werden müssen.

Geregelt ist aber z. B. auch wie weit etwa eine landwirtschaftliche Tierhaltung von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein muss, wobei es hier auf die unterschiedlichsten Faktoren ankommen kann, wie etwa die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, die technische Ausstattung oder die Lage des Standortes.

Die allgemeine Frage "Wie weit muss ein Stall von einer Wohnbebauung entfernt sein?" lässt sich demnach ebensowenig konkret
beantworten wie die Frage "Wie schnell fährt ein Auto?"

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