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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

TA Luft:

Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die eine Anleitung für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden bei der Beurteilung von Vorhaben darstellt. Insbesondere ist geregelt, welche Grenzwerte für welche Anlagen bei verschiedenen Luftschadstoffen gelten bzw. welche Schutzabstände etwa zu Wohnbebauungen einzuhalten sind. Die TA Luft aus dem Jahr 2002 löste die bisherige TA Luft aus dem Jahr 1986 ab.

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