Verordnung über elektromagnetische Felder
26. BImSchV:
Hier sind insbesondere die in der Öffentlichkeit häufig diskutierten Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunksender (Hochfrequenzanlagen) geregelt, aber auch entsprechende Vorgaben für sogenannte Niederfrequenzanlagen (Freileitungen, Umspannanlagen).
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