Landschaftsschutzgebiete und Naturparke
Im Landkreis Haßberge besteht nur noch das Landschaftsschutzgebiet "Wässernachtal" in den Gemarkungen Wülflingen, Sailershausen und Humprechtshausen mit einer Größe von 1.166 ha.
Etliche vormalige Landschaftsschutzgebiete sind mit Inkrafttreten der Naturparkverordnungen des Naturparkes Haßberge von 1987 mit 52.200 ha und der Verordnung des Naturparkes Steigerwald von 1988 mit 25.600 ha im Landkreis außer Kraft getreten, da sie in den Schutzzonen der Naturparke lagen. Diese haben den gleichen Rechtscharakter wie Landschaftsschutzgebiete.
Im Landschaftsschutzgebiet bzw. in den Schutzzonen der Naturparke sind etliche Vorhaben erlaubnispflichtig, auch wenn sie nach anderen Vorschriften genehmigungsfrei sind. Ein Beispiel hierfür sind privilegierte landwirtschaftliche Bauvorhaben, die im Außenbereich bis zu einer bestimmten Größe (kleiner als 100 m² und kleiner als 140 m² Dachfläche) nach der Bayerischen Bauordnung keiner Baugenehmigung bedürfen. Solche Maßnahme erfordern dann trotzdem eine naturparkrechtliche Erlaubnis.
Außerdem wird eine Planskizze mit entsprechender Bemaßung sowie ein Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes benötigt.
Download: Antrag auf naturparkrechtliche Erlaubnis
Verordnung: Landschaftsschutzgebiet Wässernachtal
Verordnung: Naturpark Haßberge
Verordnung: Naturpark Steigerwald
Online-Verfahren
Sie können bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde online einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für ein Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet stellen.
Schriftliche Antragsstellung
Neben der Antragsstellung über unser Online-Verfahren kann der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für ein Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet auch schriftlich beantragt werden.
Verordnung: Landschaftsschutzgebiet Wässernachtal
Verordnung: Naturpark Haßberge
Verordnung: Naturpark Steigerwald