Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen bzw. landeskundlichen Gründen oder aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist (§ 28 Bundesnaturschutzgesetz).
Die Pflege und Betreuung dieser Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Im Landkreis bestehen die in der Liste aufgeführten Naturdenkmäler, das sind insgesamt 64.
Durch diese Unterschutzstellung werden insgesamt 84 Bäume geschützt. Darunter befinden sich 37 Linden, 19 Eichen, 16 Pappeln, 4 Kastanien, 4 Buchen, 2 Ulmen, 1 Nussbaum und 1 Kiefer (Stand 19.12.2019).
Weiterhin gibt es 18 flächige Naturdenkmäler, die zusammen eine Fläche von ca.15,5 ha ergeben.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen eines Naturdenkmals erfüllen, aber im Interesse des Naturschutzes und insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen, können als Landschaftsbestandteile geschützt werden (vgl. § 29 Bundesnaturschutzgesetz).
Aktuell sind im Landkreis Haßberge 21 Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtfläche von 63 ha geschützt. Welche dies sind, können Sie in der Liste sehen.