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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind nach dem Naturschutzrecht gemeinsam mit den Nationalparken die strengste Schutzgebietskategorie.


Als Kern- bzw. Knotenpunkt eines landesweiten Biotopverbundsystems kommt den Naturschutzgebieten naturschutzfachlich herausragende Bedeutung zu.

Die Ausweisung der Naturschutzgebiete obliegt der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung.


Die Betreuung ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde, also des Landratsamtes.
Für Ausnahmegenehmigungen von Verboten nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ist die Regierung von Unterfranken als höhere Naturschutzbehörde zuständig.

Im Landkreis Haßberge bestehen aktuell 15 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 2737 ha. Dies entspricht 2,9 % der Gesamtfläche des Landkreises.

 

Download: Liste der Naturschutzgebiete


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