English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Mineralölschäden

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kann es beim Umgang mit Mineralölen usw. zu Schadensfällen kommen. Ist trotz Vorsorge beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöl, Dieselkraftstoffe, Benzin, etc.) eine nicht unbedeutende Menge in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden eingedrungen, so ist dies unverzüglich 

der nächsten Polizeidienststelle oder dem zuständigen Landratsamt anzuzeigen.

 

Diese Verpflichtung entsteht auch bei Verdacht, dass eine Gefährdung eines Gewässers entstanden sein könnte.

 

Noch häufiger sind jedoch Schäden infolge von Verkehrsunfällen, bei denen wassergefährdende Stoffe, wie z.B. Benzin, Dieselkraftstoff usw. austreten und im Boden versickern oder in Gewässer gelangen.

 

Auch hier gilt die Meldepflicht gegenüber der Polizei bzw. dem Landratsamt.


In derartigen Fällen ist für die sogenannten Sofortmaßnahmen die jeweils zuständige Feuerwehr nächster Ansprechpartner.

 

Für die sogenannte "Folgenbeseitigung" (wie z.B. Ausheben und Entsorgen von verunreinigtem Erdreich, Einbringen und Betreuen von Ölsperren auf Gewässern usw.) gilt das jeweilige Landratsamt als Ansprechpartner. Das Wasserwirtschaftsamt unterstützt - fachlich beratend - das Landratsamt bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Seite drucken