English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind alle Flächen, die bei Hochwässern überschwemmt oder durchflossen werden. Man darf dabei nicht von kleinen Hochwässern ausgehen, wie sie nahezu alle Jahre auftreten. Die Wasserwirtschaft geht von Ereignissen aus, die - statistisch gesehen - alle 100 Jahre eintreten.

 

Überschwemmungsgebiete sind besonders sensible Bereiche. Werden in ihnen Veränderungen vorgenommen, kann das vielfältige Auswirkungen haben. Wird die Fließrichtung des Hochwassers geändert, können öffentliche Einrichtungen, das Hab und Gut oder gar das Leben von Mitbürgen Schaden leiden. Hochwässer fließen um so schneller flussabwärts, wenn deren Rückhalteräume verkleinert oder gar beseitigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Überschwemmungsgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt.

 

In Überschwemmungsgebieten ist deshalb vieles nicht erlaubt, was an anderer Stelle problemlos möglich ist: Auffüllen von Grundstücken, Errichtung baulicher Anlagen, Anlegen von Dämmen oder abflussbehindernde Anpflanzungen. Selbstverständlich sind Überschwemmungsgebiete auch kein Bauland. Wer sein Wohnhaus oder seinen Betrieb ins Überschwemmungsgebiet baut, gefährdet sich und sein Eigentum selbst. Wer dennoch derartige Vorhaben beabsichtigt, muss sich unbedingt beim Landratsamt vorher erkundigen. Dort kann er Informationen erhalten, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein erforderlicher Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

 

Sofern sich bebaute Bereiche in Überschwemmungsgebieten befinden, ergeben sich für die Grundstückseigentümer besondere Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten wie z.B. Heizöl oder Diesel. So müssen alle unterirdischen Tankanlagen und oberirdische Tankanlagen über 1.000l in festgesetzten Überschwemmungsgebieten durch einen privaten Sachverständigen geprüft werden. Die Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten müssen insbesondere auftriebssicher installiert sein und auch für Überschwemmungsgebiete zugelassen sein.

 

Landwirte müssen darauf achten, dass sie ihre Silo- und Heuballen nicht in Gewässernähe außerhalb der Überschwemmungsgebiete ablagern. Wiederholt kam es in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen, weil im Hochwasser treibende Ballen Brückendurchlässe verstopft haben.

 

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sowie ermittelte und noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete:

 

Für alle größeren Flüsse sollen in den nächsten Jahren die Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. neu festgesetzt werden.

 

Um nähere Informationen zu den einzelnen Überschwemmungsgebieten zu erhalten, klicken Sie bitte auf das jeweilige Gewässer:

 

Main

 

Baunach

 

Rauhe Ebrach

 

Itz

 

Nassach

 

Alster

 

Wässernach

Seite drucken