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Haltung von Kampfhunden

Da maßgeblich ist, ob der Hundehalter mit dem Tier umgehen kann, also auch die Sachkunde und Befähigung des Halters zu überprüfen ist, ist es nicht zulässig, den Test etwa mit einem Hundetrainer oder einer anderen Person als dem Halter durchzuführen.

Grundsätzlich sollten Wesenstest vornehmlich von vereidigten und bestellten  Sachver-ständigen durchgeführt werden.

Link: Suche nach vereidigten Sachverständigen

Weitere Sachverständige können auch Tierärzte, Hundeführer der Polizei oder Richter aus
dem Hundesport sein, sofern nicht die Besorgnis ihrer Befangenheit besteht.

 

Tierärzte mit der entsprechenden Zusatzausbildung durch die Bayerische Landestierärztekammer müssen

mindestens an einem von der Bayerischen Landestierärztekammer durchgeführten

Seminar „Gefährliche Hunde – Erstellung eines Sachverständigengutachtens gemäß
der Rechtsvorschriften in Bayern“ teilgenommen haben und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Die Fachkenntnisse sind ebenfalls bei Fachtierärzten für

Verhaltenskunde und bei Tierärzten zu unterstellen, die die Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ erworben haben“.

Wer diese Sonderqualifikation erworben hat, lässt sich auf der Seite der BLTK nachlesen

In jedem Fall ist bei der Bewertung der Gutachten von nicht bestellten und vereidigten Sachverständigen das Veterinäramt zu beteiligen.

Bei weiteren Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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