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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Anmeldung der Tierhaltung

Tierhaltung ist der allgemein gebräuchliche Oberbegriff für die Versorgung und Pflege eines oder mehrerer Tiere in menschlicher Obhut.


Primär wird zwischen drei Kategorien, der Nutz-, der Heim- und der Wildtierhaltung unterschieden. Diese Einteilung erfolgt nach den Motiven, Zielen sowie der Form der entsprechenden Tierhaltung. Anders als die Wildtierhaltung beinhaltet die Nutz- und Heimtierhaltung die Domestizierung.

 

Anzeige eines Nutztierbestand nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, sei¬ner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.

Das für die Anmeldung der Tierhaltung benötigte Formblatt finden Sie am Ende des Textes.

 

Anzeige der Haltung von Bienen:

Nach § 1a Bienenseuchenverordnung hat derjenige, welcher Bienen halten will, dies dem Landratsamt (Veterinäramt) spätestens bei Beginn der Tätigkeit Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.


Dazu muss sich der Imker beim Amt für Landwirtschaft zunächst eine Betriebsnummer zuteilen lassen bzw. die vorhandene Betriebsnummer für die Bienenhaltung erweitern lassen.


Das für die Anmeldung der Bienenhaltung benötigte Formblatt finden Sie am Ende des Textes.

 

Weitere Pflichten der Halter von Nutztieren

Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.


Für Rinder, Schafe, Ziege, Schweine sowie Geflügel muss der Tierhalter ein Bestandsregister (s. unten) führen.


Außerdem muss die Aufnahme von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen bzw. die Abgabe von Rindern dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (Hit-Datenbank) gemeldet werden.

Daneben sind  von den Haltern von Nutz- und Heimtieren weitere gesetzliche Regelungen zu beachten. Wesentliche Informationen können Sie in den Bereichen Tiergesundheit und Tierseuchen, Tierschutz, Tierarzneimittelwesen, Futtermittelrecht und Tiertransporte und Schlachtstätten finden.

Ihr Ansprechpartner

Veterinärwesen


Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Telefon:

09521 27-138

Telefax:

09521 27-135


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