Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!
Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,
die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.
Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.
Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:
Landratsamt Haßberge
Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.
Tiergesundheit und Tierseuchen
Eine Tierseuche ist eine durch Infektionserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren.
Tierseuchenbekämpfung
Die Tierseuchenbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierbesitzer, sowohl zum eigenen Schutze als auch zur planvollen Entwicklung des internationalen Tierverkehrs. Im innerstaatlichen und internationalen Handelsverkehr ist das Freisein von Tierseuchen Vorbedingung für die Freizügigkeit des Handels.
Neben der eigentlichen Bekämpfung von Tierkrankheiten (Tierseuchen), ist die Vorbeugung/Verhinderung des Ausbruchs von Tierkrankheiten eine wesentliche Aufgabe des Verbraucherschutzes.
Auch Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen) werden überwacht.
Um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können, ist der Verdacht oder der Ausbruch einer Seuche dem Veterinäramt sofort anzuzeigen.
Anzeigepflicht - Zur Anzeige sind verpflichtet:
- Der Besitzer von Tieren oder sein Vertreter,
- Wer anstelle des Besitzers zeitweilig mit der Aufsicht der Tiere beauftragt ist und
- Wer berufsmäßig mit Tieren zu tun hat (u. a. Schäfer, Fischereiberechtigte, Viehhändler)
Liste der Anzeigepflichtigen Tierseuchen
Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren
Tierausstellungen sind beim Veterinäramt schriftlich bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafe/Ziegen und Geflügel (einschl. Papageien und Sittiche) spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.
Bei Hunden, Katzen und sonstigen Heim- und Zootieren (z. B. Hunde- und Katzenausstellungen / Zucht-, Gebrauchsprüfungen) bitten wir um Anzeige der Veranstaltung spätestens 8 Wochen vor deren Beginn (Details finden Sie in der Rubrik Haus-, Heim- und Zootiere.)
Die Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.
Reiseverkehr mit Tieren, Verbringung innerhalb des In- und Auslands, Heimtierausweis
Zum Verbringen von Tieren oder Reisen mit Tieren, bei der Ein- und/oder Ausfuhr von Tieren, sowie zur Dokumentation der Freiheit von bestimmten Krankheiten sind oft amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Setzen Sie sich deshalb bei einer geplanten Reise mit oder dem Verbringen von Tieren frühzeitig mit ihrem Tierarzt oder dem Veterinärdienst in Verbindung. Auch für das Wandern mit Bienen oder Schafen sind Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit erforderlich.
Tierkörperbeseitigung
Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften der EU- Verordnung 1774/2002 bzw. deren 1069/2009) und des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden.
Die Tierkörperbeseitigung dient dem Schutz der Tierbestände vor Seuchen. Tierhalter müssen die Abholung eines Tierkörpers unverzüglich bei der beauftragten Firma anmelden.
Für die Abholung von Tierkörpern ist für den Landkreis Haßberge folgende Firma beauftragt:
Firma
Hans-Georg Simon GmbH
Kronach-Neuses
Die Abholung wird durch die Fa. Arand durchgeführt. Die Anmeldung kann erfolgen über:
Telefon: +49(0)9549 / 366
Telefax: +49(0)9549 / 7804
Internet: www.zv-tbn.de
Veterinärwesen
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.