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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Neue Fischseuchenverordnung

Bisherige Registrierungen bzw. Genehmigungen endeten am 29.05.2009. 

Fischhalter müssen sich jetzt neu registrieren lassen bzw. eine Genehmigung beantragen.

Am 24.11.2008 ist eine neue Fischseuchenverordnung in Kraft getreten. Danach gibt es nunmehr insgesamt 14 anzeigepflichtige Fischseuchen. Die neue Verordnung enthält u. a. Vorschriften für den Transport von Fischen, Dokumentations- und Untersuchungspflichten sowie Schutzmaßregeln im Fall des Verdachts oder des Ausbruchs von ansteckenden Krankheiten.  

Zentraler neuer Bestandteil der Verordnung ist die grundsätzliche Genehmigungspflicht bzw. die Registrierungspflicht von Fischhaltungen. Auch die privaten Fischhalter sind davon betroffen, sofern ein Anschluss zu öffentlichen Gewässern besteht.  

Ausgenommen von der Verordnung sind lediglich Zierfische, die in nichtgewerblichen Aquarien gehalten werden sowie wild lebende Fische, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel gefangen oder geerntet werden.

 

Genehmigungspflicht (Formular zum Download) besteht unter anderem für

  •  Aquakulturbetriebe, die Satzfische produzieren oder
  • Betriebe, die Speisefische in größeren Mengen auch Überregional oder an   Verarbeitungsbetriebe abgeben
  • Verarbeitungsbetriebe, in denen Fische getötet werden

 

Download: Genehmigung

 

Die Registrierung ist notwendig für alle Fischhaltungen, die

  • Fische halten, auch wenn diese nicht in den Verkehr gebracht werden sollen,
  • Fische aus Aquakultur direkt und in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben, sowie
  • Betreiber von Angelteichen

 

Download: Registrierung


Nach der Verordnung ist ein Aquakulturbetrieb  jeder Betrieb, der einer Tätigkeit in Zusammenhang mit der Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen nachgeht.  

Angelteich ist jeder Teich oder sonstige Anlage, in denen der Bestand ausschließlich für die Angelfischerei durch Besatz mit Fischen aus Aquakultur erhalten wird.  

Die Registrierung/Genehmigung erfolgt durch das Landratsamt Haßberge, Abteilung Verbraucherschutz (Veterinäramt).  

Hierfür ist die Zuteilung einer Registriernummer durch das Amt für Landwirtschaft in Hofheim notwendig. (Formular zum Download)  

Fischhalter, die bereits eine 12 stellige Registriernummer (09 674 --- ----) besitzen, z. B. weil sie gleichzeitig auch einen landwirtschaftlichen Betrieb haben oder sonstige Tierhalter sind, sollten sich ebenfalls beim zuständigen Amt für Landwirtschaft in Hofheim melden und sich ergänzend den Betriebstyp Fischhalter zuweisen lassen. Die Registriernummer kann beibehalten werden, sofern der Betriebssitz (Ort der Fischanlage) dem Gemeindeschlüssel der bereits vorhandenen Betriebsnummer entspricht.  

Für Rückfragen oder Zusendung entsprechender Formulare steht Ihnen die Abteilung Verbraucherschutz zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09521-27146.


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