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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Pferdehaltung

Wer Pferde hält:

 

  1. beantragt für die Haltung eine Betriebsnummer beim Amt für Landwirtschaft in Hofheim
  2. meldet diese Fachabteilung  Verbraucherschutz (Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung) und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse an,
  3. verzeichnet alle Anwendungen von apothekenpflichtigen Tierarzneien in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere nicht durch eine schriftliche Erklärung im Equidenpass von der Schlachtung ausgenommen sind). 

 

Equidenpass

Der Equidenpass stellt ein Dokument dar, das die Herkunft und Identität des einzelnen Tieres eindeutig und unverwechselbar beschreibt. Wer ein Pferd von einem Bestand in einen anderen Bestand transportiert, ein Pferd kauft oder verkauft, so dass das Pferd in einen anderen Bestand verbracht wird, benötigt dieses Dokument.
Die Schlachtung eines Equiden ohne Pass ist verboten.

Equidenpässe können beim Landesverband Bayer. Pferdezüchter e.V., München, ausgestellt werden.

 

Wichtige Änderungen bei der Kennzeichnung von Pferden ab März 2010:

Die am 09.03.2010 in Kraft getretene Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) enthält neue Bestimmungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Equiden (Pferde, Ponys, Zebras, Esel und deren Kreuzungen).

 

Downloads:


Kurzfassung der Änderungen   

Schemas Kennzeichnung mit Erläuterungen

Viehverkehrs-Verordnung in der Fassung vom 03.03.2010

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
vom 09. Juni 2009 des BMELV (Suchbegriff: Pferdehaltung)


Elektronische Kennzeichnung bei Pferden (Broschüre des LfL)
 


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