Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!
Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,
die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.
Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.
Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:
Landratsamt Haßberge
Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.
Rinderhaltung
Wer Rinder hält:
- meldet diese beim Veterinäramt und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse.
- kennzeichnet jedes seiner Rinder mit Ohrmarken und beantragt einen Rinderpass. Beides erhal¬ten Sie durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV).
- verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch
- führt ein Bestandsregister Rinder in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden
- ist verpflichtet, Veränderungen im Bestand bei HI-Tier, der zentralen Datenbank zu melden
- Untersuchungspflichten: Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Tierkrankheiten untersucht werden. (z.B. Brucellose/Leukose alle 3 Jahre, BHV1 mindestens in jährlichem Abstand)