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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Schweinehaltung

Wer Schweine hält:

  • führt ein Bestandsregister Schweine, indem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden - (Verknüpfung mit Bestandsregister für Schweine – siehe Anlage 12
  • ist verpflichtet, Zugänge im Bestand bei HI-Tier, durch den die Schweine übernehmenden Betrieb der zentralen Datenbank zu melden
  • Untersuchungspflicht: Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden.
  • Schlagstempel-Kennzeichnung für Schlachtschweine: Schweine, die unmittelbar zur Abgabe an eine Schlachtstätte bestimmt sind müssen derart gekennzeichnet sein, dass anhand der Tiere bzw. Partien von Tieren ihr Herkunftsbetrieb (letzter Haltungsbetrieb) unmittelbar identifiziert werden kann.


Bundeseinheitlich haben sich die Verbände der Vieh- und Fleischwirtschaft auf eine einheitli-che Kennzeichnungsform mittels - Schlagstempel – geeinig.

Der Schlagstempel setzt sich aus den letzten 7 Ziffern der Betriebsnummer zusammen. Er sollte auf beiden Seiten des Tierkörpers angebracht werden.
Bei der Kennzeichnung sollte lebensmitteltaugliche Farbe verwendet werden.
(3 (1) i.V. m. Anlage 1 Teil C der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung).

 

Salmonellen - Untersuchungspflicht für Endmastbetriebe seit März 2007:

Die aktuellen Auswertungen des QS-Salmonellen-Monitorings haben ergeben, dass die Anzahl der Betriebe, die in Kat III eingestuft wurden, sich seit Beginn des Verfahrens von 4,7 % auf 3,2 % verringert hat.

Aus diesem Anlass möchte das Veterinäramt Haßberge nochmals darauf hinweisen, dass ent-sprechend der Schweinesalmonellenverordnung Betriebsleiter die Einstufung in die Kat III dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen haben.

Aufgrund der geringen Anzahl von eingegangenen Meldungen bitten wir die Schweinehalter im Landkreis Haßberge, die Auswertungen der Daten und entsprechende formlose Meldungen an das Veterinäramt, sofern notwendig, nachzuholen.

Wir weisen darauf hin, dass entsprechende Mitteilungen nicht durch das QS oder einer anderen Untersuchungsstelle vorgenommen werden.

 

Weitergehende Informationen zum Download:

Infoblatt zur Schweinehaltung

Das Infoblatt öffnet sich nach dem Klick auf das Bild


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