Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!
Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,
die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.
Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.
Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:
Landratsamt Haßberge
Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.
Tiertransporte und Schlachtstätten
Wer gewerblich Tiere transportieren will, benötigt eine Genehmigung und eine Sachkundebescheinigung nach der Tierschutztransportverordnung (EG) VO 1/2005. Auch zum Betäuben und Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung nötig.
Führung Desinfektionskontrollbuch nach § 22 ViehVerkV
Der Fahrer eines Viehtransportfahrzeuges, für das nach § 17 Abs. 1 bis 3 ViehVerkV eine Reinigung und Desinfektion vorgeschrieben ist, hat für jedes Fahrzeug gesondert ein Desinfektionskontrollbuch mitzuführen, das folgende Angaben enthält:
1. Tag des Transportes,
2. Art der beförderten Tiere,
3. Ort und Tag der Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges,
4. Handelsname des verwendeten Desinfektionsmittels.
Der Viehhandelsunternehmer, der Transportunternehmer und der Betreiber einer Sammelstelle oder einer Schlachtstätte haben über Art und Verbrauch des verwendeten Desinfektionsmittels schriftliche Aufzeichnungen zu machen.
Die Aufbewahrungspflicht für Kontrollbücher entsprechend der Viehverkehrsverordnung ist 3 Jahre.
Downloads
Antrag auf Genehmigung gewerblicher Tiertransporte
Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung für Tiertransporteure
Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung für das Betäuben und Schlachten von Tieren
Veterinärwesen
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.