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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Es gibt für junge Fahranfänger die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Anforderungen an Begleitpersonen 

  • namentlich benannt sein
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B sein
  • und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben

Häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet: 

BMVI - Fahranfänger/innen und „Begleitetes Fahren ab 17“

 

Neben dem Antrag mit den allgemeinen Dokumenten, siehe Erwerb /Erweiterung eines Führerscheins ist eine Erklärung der Begleitpersonen erforderlich. Es ist möglich, mehrere Begleiter eintragen zu lassen. 

 

Gebühr: mit Probezeit 47,30 € und zusätzlich pro Begleiter: 11 €

Antragsunterlagen

Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)

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