Erwerb/Erweiterung eines Führerscheins
Der Führerscheinantrag ist zweckmäßigerweise über eine Fahrschule Ihrer Wahl frühestens 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse.
Klassen A1, AM, L und T
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Klasse A
Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Klasse B, BE
Mindestalter 18 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
- Gebühren: 43,40 € (Klasse AM, L, T 42,60 €)
Klassen C1 und C1E (Befristung bis zum Erreichen des 50. Lebensjahr)
Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Klassen C und CE (Befristung für 5 Jahre)
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV;
Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Gebühren: 42,60 €
Klassen D1, D1E, D, DE (Befristung für 5 Jahre)
Mindestalter 21 Jahre
- Ausweis oder Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV; Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV; Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt)
- Ein Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
- behördliches Führungszeugnis (bei Wohnortgemeinde beantragen)
- Gebühren: 42,60 €
Erforderliche Unterlagen
Download: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis