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EU-Kartenführerschein

In Deutschland gibt es seit 01.01.1999 den Führerschein im Scheckkartenformat mit der internationalen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen von A bis E. Seit 19.01.2013 hat sich das Aussehen der Scheckkarte aufgrund der Umsetzung der sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie etwas geändert.

 

Vorderseite EU-Kartenführerschein

  • Europaflagge mit nationalem Kennzeichen "D"
  • Linie aus Miniaturschriftzeichen
  • Alle Personen- und Bilddaten werden mittels eines speziellen Beschriftungsverfahrens eingebracht. Produktionsbedingt wird das Lichtbild als schwarz/weiß-Foto wiedergegeben
  • Durchsichtspasser: Gegen das Licht gehalten, erscheint im Durchsichtspasser ein stilisiertes "E"
  • Zusammenfassung der Führerscheinklassen des jeweiligen Führerscheininhabers. Diese Eintragung ist, wie auch die Zahlen 1, 3, 5 und 9, fühlbar
  • Die Unterschrift wird, wie auch beim Personalausweis und Reisepass, direkt von der Führerschein-Herstellungsvorlage digitalisiert und befindet sich im Kartenkörper
  • Spezialfarbe, die je nach Betrachtungswinkel zu einer unterschiedlichen Farbwiedergabe führt

 

Rückseite EU-Kartenführerschein

  • Symbolisierte Darstellung aller Führerscheinklassen
  • Papierfeld für handschriftliche Bemerkungen der Behörden
  • Holographischer Sicherheitsfaden mit Mikroschriftzeichen
  • Legende mit der Erklärung aller Eintragungen
  • Durch das spezielle Beschriftungsverfahren entsteht ein Kippbild, in dem je nach Betrachtungswinkel ein festes Motiv (drei Verkehrszeichen) und individuelle alphanumerische Daten (Teil der Führerscheinnummer) erkennbar werden
  • Durchsichtspasser: Gegen das Licht gehalten, erscheint im Durchsichtspasser ein stilisiertes "E"

 

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein eingetragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen.


Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 vermerkt. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern und gelten nur im Inland. Eine Übersicht über die verschiedenen Schlüsselzahlen finden Sie HIER.

 

Fragen und Antworten zum neuen Karteikartenführerschein

In dem folgenden Artikel beantwortet das Bundesamt für Verkehr und digitale Infrastruktur einige Fragen zum neuen Karteikartenführerschein: BMVI - EU-Führerschein

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