Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(z. B. Taxischein)
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr ( §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetz) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ( § 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Voraussetzungen bei erstmaliger Erteilung sind:
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Besitz eines EU-Kartenführerscheins (Informationen zum Umtausch finden Sie HIER: https://www.hassberge.de/buergerservice/zulassung-u-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein.html)
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Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: 1 Jahr bei Krankenkraftwagen)
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (auf der Rückseite von der Meldebehörde Daten bestätigen lassen)
- behördliches Führungszeugnis (wird durch Bestätigung der Rückseite des Antrags durch Wohnortgemeinde beantragt)
- gültiges Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
- Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV;
Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Ein Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
Bei Taxi , Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr zusätzlich:
- Nachweis der Fachkunde
Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung
Gültigkeit:
Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und kann um je 5 Jahre verlängert werden.
Derzeitige Übergangsregelung wegen Wegfall der Ortskenntnisprüfung:
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr) werden nur für die Dauer von 3 Jahren erteilt. Zusätzlich werden diese mit einer auflösenden Bedingung beschränkt. Dies bedeutet, dass der Fahrgastschein erlischt, falls die Bestätigung über die erfolgreiche Ablegung der Fachkundeprüfung nicht spätestens ein Jahr nach der Beauftragung vorgelegt wird.
Gebühr: 38,80 €
Antragsunterlagen
Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)