Internationaler Führerschein
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den USA, ist die Mitführung eines Internationalen Führerscheins erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesminisiterums für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMVI - Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nur möglich, wenn Sie den Kartenführerschein besitzen. Der internationale Führerschein ist max. drei Jahre gültig.
Der internationale Führerschein ersetzt nicht den nationalen Führerschein, sondern gilt nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein.
Besitzen Sie noch keinen Kartenführerschein, sollte die Beantragung bzw. der Umtausch des "Altführerscheins" rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen) vor Reisebeginn erfolgen.
Der Internationale Führerschein wird bei Vorbesitz des Kartenführerscheines sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger EU-Kartenführerschein
- gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Gebühr: 16,30 €
Antragsunterlagen
Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)