Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde entzogen wurde, erlischt das Recht, Fahrzeuge zu führen. Sie müssen deshalb eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Der zuständige Sachbearbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde ist gerne bereit, telefonisch die Voraussetzungen für eine Neuerteilung zu besprechen, sowie Fragen zum Antragsverfahren zu beantworten.
Einen Termin können Sie telefonisch unter 09521 27-125 vereinbaren.
Weitere Informationen können Sie hier finden: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/MPU-Start.html?nn=1817128
Antragsunterlagen
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)