Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde entzogen wurde, erlischt das Recht, Fahrzeuge zu führen. Sie müssen deshalb eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Der zuständige Sachbearbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde ist gerne bereit, in einem persönlichen Gespräch die Voraussetzungen für eine Neuerteilung zu besprechen.
Einen Termin können Sie unter folgender Telefonnummer vereinbaren: 09521 27-125
Gebühr: 104,30 € bis 160,20 €
Weitere Informationen können Sie hier finden: www.bast.de
Download: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis