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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Empfehlung

Es wird empfohlen, rechtzeitig mit dem ausländischen Führerschein und einer Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten Übersetzers in der Fahrerlaubnisbehörde eine einzelfallbezogene Auskunft einzuholen.

 

Welche Unterlagen und Prüfungen hierzu erforderlich sind, wird die Fahrerlaubnisbehörde mit Ihnen während des persönlichen Vorsprachetermins besprechen. 

 

Weitere Informationen, sowie Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, finden Sie auf der Internetseite des  Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMVI - Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland

Antragsunterlagen

Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)

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