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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Die Umschreibung muss bis spätestens zwei Jahre nach Austritt, z. B. aus der Bundeswehr, erfolgen. Der Antrag muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Bundeswehrführerschein, (oder Bescheinigung) bzw. Dienstführerschein sowie Dienstausweis
  • bereits vorhandener ziviler Führerschein

Gebühr: 43,90 €

Antragsunterlagen

Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)

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