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Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen

Der Antrag für die Verlängerung der zeitlich befristeten Fahrerlaubnisse kann bis zu sechs Monate und ist spätestens acht Wochen vorher bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen. Die Unterlagen sind hierbei vollständig vorzulegen.

 

Beachten Sie, dass der neue Führerschein bereits vor Ablauf der Gültigkeit ausgehändigt werden muss.

Ist die Gültigkeit abgelaufen, dürfen Fahrzeuge dieser Klassen nicht mehr geführt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • ein biometrisches Passbild
  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
  • Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV

Grundqualifikation oder Weiterbildungsmodule bei Beförderung im Güter- und Personenverkehr Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz - Bundesamt für Güterverkehr

 

Zusätzlich nur für die Klasse D/D1/DE/D1E

  • behördliches Führungszeugnis (wird durch Bestätigung der Rückseite des Antrags durch Wohnortgemeinde beantragt)
  • (ab dem 50. Lebensjahr) Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach Anlage 5 Nr. 2 FeV) 

 

Bei Besitz eines Karten-Führerschein stellen Sie bitte den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis.

Bei Besitz eines Papier-Führerscheins stellen Sie bitte den Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Verlängerung der Klasse 2 

 

Gebühr:

38,80 € bzw. 43,90 € (+32,50 € bei Eintrag Schlüsselzahl 95 / FQN)

Antragsunterlagen

Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)

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