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Fahrzeug außer Betrieb setzen

Diese Unterlagen sind für eine Außerbetriebsetzung erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten dürfen vorab NICHT entfernt werden!

 

Reservierung:

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für denselben Halter und dasselbe Fahrzeug für zwölf Monate zu reservieren.

 

Hinweis:

 

Bei Zulassungen ab 01.01.2015 sind auf den Stempelplaketten und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I verdeckte Sicherheitscodes angebracht.
Diese ab 01.01.2015 zugelassenen  Fahrzeuge können auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Ablauf:
Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil I und  von den Stempelplaketten auf dem Nummernschild freirubbeln, ablesen und Daten über das  Online Portal der Zulassungsbehörde mitteilen. Bezahlen der Gebühr mittels ePayment-System.
Die Bestätigung/Bekanntgabe der Außerbetriebsetzung erhält der Halter schriftlich von der Zulassungsbehörde.

 

Weitere Informationen hier: Bundesministerium für Verkehr

Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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