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Fahrzeug exportieren (Ausfuhrkennzeichen)

Wichtiger Hinweis:

Vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Es ist daher zwingend notwendig, dass das Fahrzeug bei uns vorgefahren wird. Ohne eine Vorführung des Fahrzeuges kann kein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

 

Es wird die im Rahmen eingeschlagene Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) überprüft. Bitte ermitteln Sie bereits im Vorfeld, wo sich diese Nummer befindet und zeigen Sie uns die Stelle bei der Überprüfung.

 

Dies ist jedoch nur möglich bei Fahrzeugen, die im Landkreis Haßberge stehen. Befindet sich Ihr Fahrzeug weiter außerhalb, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden des Standortes Ihres Fahrzeuges.

Diese Unterlagen sind für ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Zulassungsbehörde in Verbindung) 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. 
  • ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für ein Ausfuhrkennzeichen 
  • Identitätsnachweis:
    Personalausweis oder Pass 
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für die Kraftfahrzeugsteuer nur von einem Konto bei einer Bank im Euro-Zahlungsraum möglich oder alternativ Bareinzahlung beim Finanzamt.
Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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