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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Diese Unterlagen sind für ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich: 

  • Die Fahrzeugdaten müssen bekannt sein
    Nachweis z.B. durch Fahrzeugschein (Original oder Kopie)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP)
    ohne gültige Hauptuntersuchung erfolgt Zuteilung mit Beschränkung zur nächsten Untersuchungsstelle 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) für Kurzzeitkennzeichen  
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. 

 

Hinweise:

  • Der Antrag auf Kurzzeitkennzeichen kann
    bei der für den Wohnort örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
    bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde
    gestellt werden.
    Der Standort ist durch die Vorlage eines Kaufvertrages glaubhaft zu machen.
  • Verwendung der Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten 
  • Gültigkeit 5 Tage ab Ausstellung
Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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