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Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises Haßberge - Fahrzeug ist zugelassen

Diese Unterlagen sind für eine Umschreibung innerhalb des Landkreises erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. 
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug  
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. 
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.

 

Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die Gebühren erhöhen sich dadurch. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sind die Kennzeichen zum Entwerten mitzubringen.

Umschreibung eines Fahrzeuges (Halterwechsel) innerhalb des Landkreises Haßberge - Fahrzeug ist abgemeldet

Diese Unterlagen sind für einen Halterwechsel innerhalb des Landkreises erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. 
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug  
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. 
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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