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Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb in den Landkreis Haßberge

Diese Unterlagen sind für eine Umschreibung in den Landkreis erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. 
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug  
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. 
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.

 

Hinweis:


Ab 01.01.2015 kann bei einem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Die Antragsteller müssen dann jedoch wie bisher bei der Zulassungsbehörde vorsprechen und sich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen lassen. Die Vorlage einer neuen Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)  ist erforderlich.

Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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