Unzulässige Abfallbeseitigung

Abfälle werden leider immer wieder in der freien Natur, an schlecht einsehbaren Plätzen oder neben Wertstoffcontainern abgestellt. Ein solches Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit, in manchen Fällen sogar eine Straftat dar, die nach Möglichkeit durch Verhängung empfindlicher Bußgelder oder Geldstrafen geahndet wird. Sofern kein Verantwortlicher ermittelt werden kann, sind die (wilden) Ablagerungen auf Kosten der Allgemeinheit zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es sollte daher im Interesse jedes einzelnen Bürgers sein, diesen Taten entgegenzuwirken. Nicht zuletzt trägt Ihre aktive Mithilfe dazu bei, dass solche Taten verfolgt und die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.

Bei der Meldung einer wilden Ablagerung sind folgende Informationen von Bedeutung:

  • genaue Beschreibung der Abfälle (mit Fotos)
  • Lage und evtl. Zeitpunkt der Ablagerung (ggf. Beschreibung von Zufahrtsweg und/oder Luftbildausschnitt)