Aufenthaltserlaubnis; Beantragung aus humanitären Gründen

Ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen wird erteilt, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die weitere Anwesenheit einer Person im Bundesgebiet erfordern.

Dies trifft zum Beispiel zu auf Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 Satz 1 AufenthG), Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft  (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG) oder der subsidiäre Schutzstatus (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG) zuerkannt wurde sowie Personen mit Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG).

Weiterhin erfolgt die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige (§ 25 a AufenthG) und nachhaltig gut integrierte Erwachsene (§ 25 b AufenthG). 

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist ohne Termin nicht möglich

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihren zuständigen Ansprechpartner (sh. unten) per E-Mail oder Telefon.

Bei persönlichen Vorsprachen nach Terminvereinbarung ist es ggf. notwendig, zur besseren Verständigung mit einem Dolmetscher zu erscheinen.

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • Wohnraumnachweis

Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

  • Erteilung des Aufenthaltstitels: 100 Euro
  • Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 Euro

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Ausländerbehörde des Landrartsamtes Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt

Stand: 10.07.2025

Antragsformulare

Ausländerrecht - Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ersatz

einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt, EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte, EU-Daueraufenthalt

Wohnraumnachweis

zur Vorlage beim Ausländeramt

Ansprechpartner, Buchstabenbereich A - F

Herr Zirkelbach

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 554
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung


Ansprechpartner, Buchstabenbereich G - Z

Frau Krug

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 188
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung

Erreichbarkeit:
Mo - Do 08:30-12:30