Aufenthaltserlaubnis; Beantragung aus humanitären Gründen
Ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen wird erteilt, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die weitere Anwesenheit einer Person im Bundesgebiet erfordern.
Dies trifft zum Beispiel zu auf Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 Satz 1 AufenthG), Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG) oder der subsidiäre Schutzstatus (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG) zuerkannt wurde sowie Personen mit Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG).
Weiterhin erfolgt die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige (§ 25 a AufenthG) und nachhaltig gut integrierte Erwachsene (§ 25 b AufenthG).
Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist ohne Termin nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihren zuständigen Ansprechpartner (sh. unten) per E-Mail oder Telefon.
Bei persönlichen Vorsprachen nach Terminvereinbarung ist es ggf. notwendig, zur besseren Verständigung mit einem Dolmetscher zu erscheinen.
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Einkommensnachweise
- Wohnraumnachweis
Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.
- Erteilung des Aufenthaltstitels: 100 Euro
- Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 Euro
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Ausländerbehörde des Landrartsamtes Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Stand: 10.07.2025
Antragsformulare
einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt, EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte, EU-Daueraufenthalt
zur Vorlage beim Ausländeramt
Ansprechpartner, Buchstabenbereich A - F
Herr Zirkelbach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
554
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung
Ansprechpartner, Buchstabenbereich G - Z
Frau Krug
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
188
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung
Erreichbarkeit:
Mo - Do 08:30-12:30
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