Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer, Staatenlose und Geflüchtete

Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und annerkannten Passes oder Passersatzes. Als Ersatz sind die Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und Geflüchtete möglich. 

Nach § 3 AufenthV ist in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen ein Passersatzpapier für Geflüchtete und Staatenlose auszustellen.  

Wenn Sie als Ausländer nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen können, kann Ihnen ein Reiseausweis für Ausländer nach § 5 AufenthV ausgestellt werden. 

  

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist ohne Termin nicht möglich

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihren zuständigen Ansprechpartner (sh. unten) per E-Mail oder Telefon.

Bei persönlichen Vorsprachen nach Terminvereinbarung ist es ggf. notwendig, zur besseren Verständigung mit einem Dolmetscher zu erscheinen.

  • Arbeitgeberbescheinigung

  • Wohnraumnachweis

Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres gültigen Reiseausweises beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

  • Reiseausweis für Ausländer: 100 Euro
  • Reiseausweis für Ausländer bis zum 24. Lebensjahr: 97 Euro
  • Reiseausweis für Geflüchtete und Staatenlose: 70 Euro
  • Reiseausweis für Geflüchtete und Staatenlose bis zum 24. Lebensjahr: 38 Euro

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Ausländerbehörde des Landratsamtes Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt

Stand: 04.08.2025

Antragsformulare

Reiseausweis/Ausweisersatz - Antrag auf Erteilung

Ansprechpartner, Buchstabenbereich A - F

Herr Zirkelbach

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 554
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung


Ansprechpartner, Buchstabenbereich G - Z

Frau Krug

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 188
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung

Erreichbarkeit:
Mo - Do 08:30-12:30