Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer, Staatenlose und Geflüchtete
Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und annerkannten Passes oder Passersatzes. Als Ersatz sind die Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und Geflüchtete möglich.
Nach § 3 AufenthV ist in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen ein Passersatzpapier für Geflüchtete und Staatenlose auszustellen.
Wenn Sie als Ausländer nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen können, kann Ihnen ein Reiseausweis für Ausländer nach § 5 AufenthV ausgestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist ohne Termin nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihren zuständigen Ansprechpartner (sh. unten) per E-Mail oder Telefon.
Bei persönlichen Vorsprachen nach Terminvereinbarung ist es ggf. notwendig, zur besseren Verständigung mit einem Dolmetscher zu erscheinen.
Arbeitgeberbescheinigung
Wohnraumnachweis
Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres gültigen Reiseausweises beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.
- Reiseausweis für Ausländer: 100 Euro
- Reiseausweis für Ausländer bis zum 24. Lebensjahr: 97 Euro
- Reiseausweis für Geflüchtete und Staatenlose: 70 Euro
- Reiseausweis für Geflüchtete und Staatenlose bis zum 24. Lebensjahr: 38 Euro
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Ausländerbehörde des Landratsamtes Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Stand: 04.08.2025
Antragsformulare
Ansprechpartner, Buchstabenbereich A - F
Herr Zirkelbach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
554
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung
Ansprechpartner, Buchstabenbereich G - Z
Frau Krug
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
auslaenderamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
188
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
ausländerrechtliche Sachbearbeitung
Erreichbarkeit:
Mo - Do 08:30-12:30