Wohnsitzbeschränkung; Beantragung der Aufhebung

Die Bestimmung des Wohnortes wird durch das Bundesland vorgenommen und als Wohnsitzzuweisung bezeichnet. Mit dieser Regelung wird das Ziel verbunden, bestimmte Ballungsgebiete innerhalb der Länder tendenziell entlasten zu können. Die Wohnsitzauflage kann durch einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzbeschränkung bei der Ausländerbehörde des aktuellen Wohnortes gestellt werden. Die Ausländerbehörde am neuen Wohnort muss zustimmen.

Wohnsitzbeschränkung / Wohnsitzzuweisung - Antrag

zur Aufhebung 

Ansprechperson

Herr Endres

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

09521 / 27 210
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht