Wohnsitzbeschränkung; Beantragung der Aufhebung
Die Bestimmung des Wohnortes wird durch das Bundesland vorgenommen und als Wohnsitzzuweisung bezeichnet. Mit dieser Regelung wird das Ziel verbunden, bestimmte Ballungsgebiete innerhalb der Länder tendenziell entlasten zu können. Die Wohnsitzauflage kann durch einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzbeschränkung bei der Ausländerbehörde des aktuellen Wohnortes gestellt werden. Die Ausländerbehörde am neuen Wohnort muss zustimmen.
zur Aufhebung
Ansprechperson
Herr Endres
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht