Das Bauamt

Den unteren Bauaufsichtsbehörden an den Landratsämtern obliegen verschiedene staatlich übertragene Aufgaben. Hauptsächlich wirken sie als Baugenehmigungsbehörde und sie sorgen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung und beim Betrieb von baulichen Anlagen. In dieser Funktion können die unteren Bauaufsichtsbehörden bei Zuwiderhandlungen auch bauaufsichtlich einschreiten - sie sind insoweit Sicherheitsbehörde. 

Außerdem werden die Unteren Bauaufsichtsbehörden bei Bauleitplanverfahren beteiligt und sind sowohl gegenüber den Gemeinden als auch auf Anfragen von Bauherren hin, beratend tätig. 

Am Landratsamt Haßberge ist dem Fachbereich 32 - Bauamt - auch die Denkmalpflege sowie die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnberechtigungsscheine und die Wohnraumförderung angegliedert.