Sicherheitswidrige Zustände

Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Nutzung von Anlagen eingehalten werden. Es dürfen von Gebäuden und baulichen Anlagen keine Gefahren ausgehen. Gefahren können z.B. herabfallende Ziegeln, einsturzgefährdete Gemäuer, etc. darstellen.

Wird die Bauaufsichtsbehörde auf eine Gefahrensituation, die von einer baulichen Anlage ausgelöst wird, aufmerksam, so nimmt diese den Vollzug und damit die Durchsetzung der Verpflichtung zur Beseitung des Sicherheitsmangels vor. 

Frau Wagner

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

bauamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 252

Tätigkeiten:
Bauaufsicht


Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Nutzung von Anlagen eingehalten werden. Hierzu gehören gemäß Art. 40 der Bayerischen Bauordnung auch Feuerstätten. Kamine, Einzelöfen, Rohrleitungen, etc. sind Bestandteile von Feuerstätten, weshalb die Bauaufsichtsbehörden sichestellen, dass keine Gefahren von diesen ausgehen.

Stoßen die Kaminkehrer bei Ihrer Tätigkeit auf Sicherheitsmängel an Feuerstätten so forden diese den Eigentümer zunächst selbst zur Mängelbehebung auf. Erfolgt dies nicht benachrichtigen sie die Bauaufsichtsbehörde, die schließlich den Vollzug und damit die Durchsetzung der Verpflichtung zur Beseitung des Sicherheitsmangels vornimmt. Sicherheitsmängel können z.B. defekte oder fehlende Bauteile, fehlende Abstände zu naheliegenden brennbaren Bauteilen, etc. sein.

Nicht umfasst sind alle Angelegenheiten die mit der Ableitung der Abgase in die Umwelt in Verbindung stehen. Hierfür ist der Immissionsschutz zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf deren Informationsseite

Sofern Kehrungen durchgesetzt werden müssen, ist das Kommunalwesen zuständig. Erläuterungen hierzu finden sie hier. (Anmerkung: Siehe oben)

Frau Schenk

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

bauamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 361
09521 / 27 379

Tätigkeiten:
Bauaufsicht