Zu den Antragsformularen
Befreiungen, Abweichungen, Ausnahmen im Baurecht
Befreiungen, Abweichungen und Ausnahmen von Bebauungsplänen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung, Ausnahme und/oder Befreiung von örtlichen Bauvorschriften (insbesondere von Bebauungsplänen) beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Sie ist dem Bauantrag als gesonderter schriftlicher Antrag beizufügen und entsprechend zu begründen.
Abweichungen von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung
Widerspricht ihr Bauvorhaben dem Bauordnungsrecht (z.B. Abstandsflächen) können unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung oder von Vorschriften, die aufgrund der Bayerischen Bauordnung erlassen wurden (z.B. Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV), zugelassen werden. Die Abweichung wird üblicherweise zusammen mit dem Bauantrag bearbeitet. Sie ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Abstandsflächenübernahme
Abstandsflächen müssen in der Regel auf dem Baugrundstück selbst liegen. Neben der Möglichkeit der isolierten Abweichung von den Vorschriften der Bayersichen Bauordnung (siehe oben) kann der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zustimmen, dass sich Abstandsflächen und Brandschutzabstände auch auf das Nachbargrundstück erstrecken. Dazu ist das Formular der Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn zu unterzeichnen.