Verfahrensfreie Vorhaben

Bestimmte bauliche Anlagen sind aufgrund ihrer geringen Bedeutsamkeit verfahrensfrei. Das bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen und keine Baugenehmigung brauchen, sollten Sie eine solche Anlage errichten oder ändern wollen. Eine Prüfung Ihres Bauvorhabens vor der Errichtung durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgt nicht. Den Katalog der verfahrensfreien baulichen Anlagen finden Sie in Art. 57 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Wichtig ist jedoch, dass auch verfahrensfreie Anlagen allen sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die Anlage gestellt werden, entsprechen müssen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu etwaigen erforderlichen Anträgen. 

Befindet sich ein verfahrensfreies Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, kann es sein, dass dieses Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht (z.B. Dachneigung und -form, Baugrenzen, etc.). Ist dies der Fall, wäre eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes zu beantragen. 

Zuständig ist die Gemeinde in deren örtlichen Bereich sich das jeweilige Grundstück befindet. 

Es kann sein, dass ein verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung widerspricht (z.B. Abstandsflächen). Ist dies der Fall, wäre eine isolierte Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung zu beantragen. 

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, also das Bauamt am Landratsamt Haßberge, wobei die zuständigen Personen analog zur Zuständigkeit für die Bearbeitung von Bauanträgen geregelt sind. 

Abstandsflächen müssen in der Regel auf dem Baugrundstück selbst liegen. Neben der Möglichkeit der isolierten Abweichung von den Vorschriften der Bayersichen Bauordnung (siehe oben) kann der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zustimmen, dass sich Abstandsflächen und Brandschutzabstände auch auf das Nachbargrundstück erstrecken. Dazu ist das Formular der Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn zu unterzeichnen

Verfahrensfreie Vorhaben im Baurecht - Befreiung, Abweichung

Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Isolierte Abweichung von den Vorschriften der bayerischen Bauordnung, Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften