Bodendenkmal
Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler als "von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt". Das Bayerische Denkmalschutzgesetz gilt für Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.
Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen. Vor allem durch die seit der Nachkriegszeit angestiegenen Bautätigkeiten, sind viele Bodendenkmäler - i.d.R. aus Unwissenheit - zerstört worden, ohne dass eine Bergung oder zumindest wissenschaftliche Auswertung möglich gewesen wäre. Somit sind wichtige Zeugnisse der Vorgeschichte und der Frühgeschichte für immer verloren.
Die bekannten Bodendenkmäler sind in der Denkmalliste dokumentiert.
Ansprechpersonen
Herr Dipl.-Ing. (FH) Joos
Denkmalpflege, Gutachterausschuss
Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt
denkmalplfege@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
274
09521 /
27 661
Tätigkeiten:
Denkmalpflege
Frau Seubert
Denkmalpflege, Gutachterausschuss
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Denkmalpflege
Erreichbarkeit:
Mo-Do 08:00-12:30