Wohnraumförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt einkommensschwächere Familien und Menschen mit Behinderung mit der Wohnraumförderung. Hier greifen das Bayerische Wohnungsbauprogramm und das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm.

Die Fördermittel werden nach der sozialen Dringlichkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit vergeben. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht somit nicht.

Landkreisbewohner können finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie

  • Eigenwohnraum erwerben, also ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen
  • einen Neubau errichten
  • Wohnraum behinderten- oder altersgerecht gestalten

Die Wohnraumförderung gilt für den gesamten Landkreis Haßberge, kann für Wohnraum in jeder Gemeinde beantragt werden.

Ansprechperson

Frau Müller

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 536

Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr