Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung hat sich in den vergangenen Jahren als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Dies wird durch die deutlich gestiegene Nachfrage bestätigt. Mit Bewilligungsmitteln in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro in den letzten zwei Jahren und Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnten wir die Bauwirtschaft in der Krise stützen. Im Vergleich zu früheren Jahren passiert damit gegenwärtig im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie; alles, was möglich war, wurde in Aktion gebracht. Und selbstverständlich werden alle Bewilligungen wie erteilt abfinanziert. 

Auch alle erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Zeitablauf vollumfänglich bewilligt werden, hierauf können sich alle Projektträger verlassen. Das umfasst natürlich insbesondere alle Projekte, die bezugsfertig werden – sie werden selbstverständlich rechtzeitig vor Erstbezug bewilligt.  

Über gänzlich neue Förderzusagen, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen bisher auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, kann erst wieder entschieden werden, wenn konkret feststeht, inwieweit sich die Rahmenbedingungen durch politische Entwicklungen vor allem auf Bundesebene kurzfristig ändern. Neue Spielräume würden unverzüglich genutzt.  

Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres werden Neubewilligungen insbesondere in der Mietwohnraumförderung wieder möglich sein. Der Bewilligungsumfang sowie die Auszahlungsmodalitäten und -zeitspannen sind von der Umsetzung der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sowie der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 in Bayern abhängig. 

Aktuell sind nur Förderungen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. 


Bayerisches Wohnungsbauprogramm


Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Ansprechperson

Frau Müller

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 536

Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung

Erreichbarkeit:
Mo, Di, Fr, 08:30 -13:00