Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

Liegt ein Pflegegrad vor, kann zusätzlich bei der Kranken-/Pflegekasse ein Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 € beantragt werden.

  • Nachweis einer Schwerbehinderung, Pflegegrad oder ein ärztliches Attes
  • Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG

  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z.B. Badumbau)
  • Einbau von Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung erleichtern (Treppenlift, Rollstuhlrampe, etc.)
  • Umbau einer Wohnung (behinderten- oder altersgerechten Wohnungszuschnitt) 

Ansprechperson

Frau Müller

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 536

Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung

Erreichbarkeit:
Mo, Di, Fr, 08:30 -13:00