Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.
Liegt ein Pflegegrad vor, kann zusätzlich bei der Kranken-/Pflegekasse ein Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 € beantragt werden.
- Nachweis einer Schwerbehinderung, Pflegegrad oder ein ärztliches Attes
- Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG
- Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z.B. Badumbau)
- Einbau von Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung erleichtern (Treppenlift, Rollstuhlrampe, etc.)
- Umbau einer Wohnung (behinderten- oder altersgerechten Wohnungszuschnitt)
Ansprechperson
Frau Müller
Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
536
Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung
Erreichbarkeit:
Mo, Di, Fr, 08:30 -13:00
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