Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Einkommensschwächere Haushalte, die Wohneigentum schaffen wollen, können ein zinsgünstiges staatliches Baudarlehen erhalten (auf die Dauer von 15 Jahren mit 0.5 % Zins). Daneben erhalten Haushalte mit Kindern einen Zuschuss von 7.500 Euro je Kind.
Gefördert wird hier der
- Neubau oder
- Kauf eines Eigenheimes (Erst- oder Zweiterwerb)
- Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum
Das Darlehen beträgt beim Bau oder Ersterwerb bis zu 30 % der Gesamtkosten, beim Kauf von Zweiterwerb bis zu 40 %. Beim Zweiterwerb gibt es einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10%, maximal 50.000 €
Es ist nicht möglich, ein Objekt ausschließlich mit Fremdmitteln zu finanzieren. Die Eigenleistung (Bargeld, bezahltes Grundstück etc.) soll mindestens 15% der Gesamtkosten betragen. Die sich aus der Finanzierung und Bewirtschaftung des Objektes ergebende Belastung muss außerdem auf Dauer tragbar erscheinen.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zustimmt hat.
- Ein Kaufvertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn der Bewilligungsbescheid ausgestellt oder in dem Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel eingetragen wurde.
- Bereits begonnene bzw. unterschriebene Kaufverträge (außer Grundstückskauf) können nicht gefördert werden.
Ansprechperson
Frau Müller
Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
536
Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung
Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr