Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Einkommensschwächere Haushalte, die Wohneigentum schaffen wollen, können ein zinsgünstiges staatliches Baudarlehen erhalten (auf die Dauer von 15 Jahren mit 0.5 % Zins). Daneben erhalten Haushalte mit Kindern einen Zuschuss von 7.500 Euro je Kind.

Gefördert wird hier der

  • Neubau oder
  • Kauf eines Eigenheimes (Erst- oder Zweiterwerb)
  • Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum

Das Darlehen beträgt beim Bau oder Ersterwerb bis zu 30 % der Gesamtkosten, beim Kauf von Zweiterwerb bis zu 40 %. Beim Zweiterwerb gibt es einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10%, maximal 50.000 €

Es ist nicht möglich, ein Objekt ausschließlich mit Fremdmitteln zu finanzieren. Die Eigenleistung (Bargeld, bezahltes Grundstück etc.) soll mindestens 15% der Gesamtkosten betragen. Die sich aus der Finanzierung und Bewirtschaftung des Objektes ergebende Belastung muss außerdem auf Dauer tragbar erscheinen.

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zustimmt hat.
  • Ein Kaufvertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn der Bewilligungsbescheid ausgestellt oder in dem Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel eingetragen wurde.
  • Bereits begonnene bzw. unterschriebene Kaufverträge (außer Grundstückskauf) können nicht gefördert werden.

Ansprechperson

Frau Müller

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 536

Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr