Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Haushalte, die Wohneigentum bauen oder kaufen wollen und die Einkommensgrenzen nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG nicht überschreiten, können ein Darlehen mit verbilligtem Zinssatz erhalten. Das Darlehen wird in einer Höhe von maximal einem Drittel der Gesamtkosten bewilligt. Der geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. In einem Zweifamilienhaus kann nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.

Den aktuellen Zinssatz erfahren Sie vom Landratsamt Haßberge.

Es ist nicht möglich, ein Objekt ausschließlich mit Fremdmitteln zu finanzieren. Die Eigenleistung (Bargeld, bezahltes Grundstück etc.) soll mindestens 15% der Gesamtkosten betragen. Die sich aus der Finanzierung und Bewirtschaftung des Objektes ergebende Belastung muss außerdem auf Dauer tragbar erscheinen.

  • Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zustimmt hat.
  • Ein Kaufvertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn der Bewilligungsbescheid ausgestellt oder in dem Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel eingetragen wurde.
  • Bereits begonnene bzw. unterschriebene Kaufverträge (außer Grundstückskauf) können nicht gefördert werden.

Ansprechperson

Frau Müller

Bauamt, Denkmalpflege Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohnungsbaufoerderung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 536

Tätigkeiten:
Eigenwohnraumförderung

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr