Fleischhygiene

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind amtliche Untersuchungen mittels derer die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen überprüft wird. Zusätzlich werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinellose oder BSE durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

Die Kontrolle über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung aller Nutztiere obliegt den Amtlichen Tierärzten bzw. Amtlichen Fachassistenten an den Schlachthöfen bzw. in den Schlachtstätten.

Der amtliche Tierarzt stellt bei der Schlachttieruntersuchung fest, ob das Tier Anzeichen einer Krankheit, Verletzungen oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Wenn dies nicht der Fall ist, ist das Tier für die Schlachtung geeignet. Diese Schlachttieruntersuchung muss am Schlachthof innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung vorgenommen werden. Verzögert sich die Schlachtung über 24 Stunden hinaus, ist die Schlachttieruntersuchung zu wiederholen. Für Schlachttieruntersuchungen, die am Herkunftsort der Tiere durchgeführt werden, gelten ggf. andere Fristen.

Bei der Fleischuntersuchung werden der Schlachttierkörper und die inneren Organe des Schlachttiers kontrolliert. Sämtliche Organe müssen daher bis zur Untersuchung beim Schlachtkörper verbleiben und es darf bis dahin noch keine über die Spaltung hinausgehende Zerlegung und Verarbeitung des Fleisches vorgenommen werden. Soweit erforderlich werden auch Laboruntersuchungen veranlasst. Wenn sich sowohl bei der Schlachttier- als auch bei der Fleischuntersuchung keine Auffälligkeiten ergeben, wird das Fleisch als genusstauglich beurteilt und für den menschlichen Verzehr freigegeben.

Bei Hausschlachtungen ist ebenfalls eine Fleischuntersuchung und ggf. eine Schlachttieruntersuchung durchzuführen.

Ferner ist für einige Tierarten, wie z. B. Schweine, Schwarzwild und Pferde, im Rahmen der Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf Trichinen erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Allgemeiner Kontakt

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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