Zu den Antragsformularen
Informationen und Merkblätter
Jede Trichinenprobe ist zusammen mit dem Wildursprungsschein (Original und zwei Durchschriften) unter Eintragung der Nummer der Wildmarke auszufüllen und zusammen mit dem unteren Abriss der Wildmarke abzugeben, und zwar persönlich vom berechtigten Jäger nach telefonischer Absprache beim zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fachassistenten. Die Beauftragung durch die Kreisverwaltungsbehörde muss mit vorgelegt werden.
Jäger die die Berechtigung haben, die Trichinenprobe bei Wildschwein und Dachs selbst zu nehmen, werden darauf hingewiesen, dass die Abgabe der Fleischproben zur Untersuchung auf Trichinen ausschließlich
Montags: 09:00 - 09:30 Uhr
Mittwochs: 08:00 - 08:30 Uhr
in Hofheim, Robert-Koch-Straße 2, Trichinenuntersuchungslabor, 1. OG
möglich ist.
Achtung: Proben, die noch bis zum oben genannten Zeitrahmen abgegeben werden, können noch am Selben Tag untersucht werden.
Proben die nach den oben genannten Zeiten eingehen, fallen in den nächsten Untersuchungszeitraum.
Außerhalb der oben genannten Zeiten besteht grundsätzlich keine Möglichkeit Proben abzugeben.
Für die Trichinenuntersuchungsstellen außerhalb des Landkreises Haßberge sind die dort geltenden organisatorischen Vorgaben zu beachten!
Für weitere Informationen beachten Sie bitte unser Merkblatt Hinweise zur Trichinenprobenentnahme.
Für die Nachbestellung von Wildursprungsmarken und -scheinen können Sie unser Online-Verfahren benutzen.