Mobile Schlachtung

Grundsätzlich muss Schlachtvieh in einem zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Dazu zählt auch die Schlachtung in einem vollmobilen zugelassenen Schlachthof auf dem Gelände des Herkunftsbetriebs und die Schlachtung in einem hofeigenen, zugelassenen Schlachthaus. Seit September 2021 dürfen außerdem insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte "Schlachtung im Herkunftsbetrieb" ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. 

Nähere Informationen zum Genehmigungsverfahren können Sie dem Merkblatt Schlachtung im Herkunftsbetrieb des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entnehmen.

Sofern eine Schlachtung ganzjährig auf der Weide gehaltener Rinder mittels Kugelschuss vorgenommen werden soll, ist neben der veterinärrechtlichen Genehmigung eine Erlaubnis zum Waffeneinsatz zu beantragen.

Antragsformular

Schlachtungen im Herkunftsbetrieb - Genehmigung

Mobile Schlachtung