Zu den Antragsformularen
Übertragung der Trichinenprobenentnahme
Erlegte Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Das zuständige Veterinäramt kann einem Jäger im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen auf Antrag übertragen. Der Antragssteller muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zur Entnahme von Trichinenproben vorlegen können.
Weiterhin dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.
Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.
Pro Revier können auch mehrere Personen beauftragt werden. Eine Person kann auch von verschiedenen Behörden beauftragt werden. Der Personenkreis, der bei Vorliegen der Voraussetzungen beauftragt werden kann, ist nicht auf Jagdausübungsberechtigte begrenzt, sondern umfasst alle Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins.
Jede Trichinenprobe ist zusammen mit dem Wildursprungsschein (Original und zwei Durchschriften) unter Eintragung der Nummer der Wildmarke auszufüllen und zusammen mit dem unteren Abriss der Wildmarke abzugeben, und zwar persönlich vom berechtigten Jäger nach telefonischer Absprache beim zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fachassistenten. Die Beauftragung durch die Kreisverwaltungsbehörde muss mit vorgelegt werden.
Jäger die die Berechtigung haben, die Trichinenprobe bei Wildschwein und Dachs selbst zu nehmen, werden darauf hingewiesen, dass die Abgabe der Fleischproben zur Untersuchung auf Trichinen ausschließlich
Montags: 09:00 - 09:30 Uhr
Mittwochs: 08:00 - 08:30 Uhr
in Hofheim, Robert-Koch-Straße 2, Trichinenuntersuchungslabor, 1. OG
möglich ist.
Achtung: Proben, die noch bis zum oben genannten Zeitrahmen abgegeben werden, können noch am Selben Tag untersucht werden.
Proben die nach den oben genannten Zeiten eingehen, fallen in den nächsten Untersuchungszeitraum.
Außerhalb der oben genannten Zeiten besteht grundsätzlich keine Möglichkeit Proben abzugeben.
Für die Trichinenuntersuchungsstellen außerhalb des Landkreises Haßberge sind die dort geltenden organisatorischen Vorgaben zu beachten!
Für weitere Informationen beachten Sie bitte unser Merkblatt Hinweise zur Trichinenprobenentnahme.
Für die Nachbestellung von Wildursprungsmarken und -scheinen können Sie unser Online-Verfahren benutzen.
Jagdschein (Kopie)
Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen“ (Kopie)
Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine einmalige Bescheidsgebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Für eine Wildmarke inkl. Wildursprungsschein wird eine Gebühr in Höhe von 0,80 Euro erhoben.