Amtsärztliche Begutachtungen

Allgemeine Informationen

Bei uns werden auf Grundlage verschiedener Gesetze und Verwaltungsvorschriften amtsärztliche Untersuchungen für verschiedene Gutachten durchgeführt.

Voraussetzung für die Untersuchung ist, dass der Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge liegt.

Die Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400!

Für weitere Informationen wählen Sie bitte die gewünschte Untersuchung aus:

Bei Ihnen muss die medizinische Notwendigkeit einer beihilfefähigen Maßnahme amtsärztlich überprüfen werden?

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns einen Termin per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400 zur Begutachtung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Medizinische Begründung des behandelnden Arztes, sowie alle zur beantragten Maßnahme relevanten ärztlichen Befunde 

 

Gebühren

Insofern kein schriftlicher Begutachtungsauftrag durch die zuständige Beihilfestelle vorliegt beträgt die Gebühr 60 Euro. Die Rechnung wird Ihnen mit dem Gutachten zugesandt.

Im Falle einer Ablehnung werden die Gebühren ebenfalls fällig. Die Rechnung und das abschließende Gutachten werden Ihnen per Post zugesandt.

Die Kosten für die Bescheinigung können bei der Beihilfestelle geltend gemacht werden.

 

Wichtig

Zum 01.10.2024 hat sich die BayBhV geändert. Für stationäre Rehabilitationsbehandlungen nach §29 BayBhV sowie Kurmaßnahmen nach §30 BayBhV reichen nunmehr ärztliche/ fachärztliche Bescheinigungen durch ihren Hausarzt oder behandelnden Facharzt zur Vorlage und Beantragung der Kostenübernahme der Maßnahme bei der zuständigen Beihilfestelle aus. 

 

Informationsmaterial zur Beihilfe des Landesamtes für Finanzen:

https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/informationen/

Ihnen wurde eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, weil sie entweder länger als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten erkrankt sind oder der Dienst in absehbarer Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann.

Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung soll Folgendes festgestellt werden:

  • Wie lange dauert die Dienstunfähigkeit an?

  • Kann die Tätigkeit weiter ausgeübt werden?

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns einen Termin per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400 zur Begutachtung.

Der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag des Dienstherrn

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte

  • Ausgefüllte Beurteilungsgrundlage

 

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Die Abrechnung erfolgt mit der jeweiligen Behörde, die den Auftrag erteilt.

Sie benötigen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung im Rahmen des Einstellungsverfahrens im öffentlichen Dienst? Dies ist für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns einen Termin per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400 zur Begutachtung.

Der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag des Dienstherrn

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte

  • Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen)

  • Impfbuch

  • Ausgefüllte Beurteilungsgrundlage 

  • Ausgefüllte Einwilligungserklärung zur amtsärztlichen Untersuchung 

 

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Die Abrechnung erfolgt mit der jeweiligen Behörde, die den Auftrag erteilt.

Wenn sie studieren und unter einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leiden, dann können Sie ein amtsärztliches Gutachten zur Beantragung eines Nachteilsausgleich für ihr Studium an ihrer Universität erhalten.

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns einen Termin per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400 zur Begutachtung.ng.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag des Dienstherrn

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, die den Nachteilsausgleich begründen

 

Gebühren

Die Gebühr beträgt 50 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten per Barzahlung oder EC-Karte bezahlen.

Sie benötigen ein amtsärztliches Gutachten, da Sie an einer schulischen oder studiumsbedingten Prüfung nicht teilnehmen können? 

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns umgehend telefonisch unter 09521/27-400 einen Termin zur Begutachtung. 

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, die den die Prüfungsunfähigkeit begründen

 

Gebühren

Die Gebühr beträgt 50 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten per Barzahlung oder EC-Karte bezahlen

Ihnen wurde die Durchführung einer schulärztliche Untersuchung angeordnet? Dies ist notwendig um zu klären ob ihr Kind gegenwärtig schulfähig ist oder medizinische Gründe vorliegen, die den Schulbesuch einschränken. 

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns einen Termin per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400 zur Begutachtung.

Der Untersuchungsauftrag der Schule muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag der Schule

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte

 

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Die Abrechnung erfolgt mit der jeweiligen Behörde, die den Auftrag erteilt.

Sie benötigen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst (Lehramtsanwärter)? 

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns einen Termin per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400 zur Begutachtung.

Der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag des Dienstherrn

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte

  • Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen)

  • Impfbuch

  • Ausgefüllte Beurteilungsgrundlage 

  • Ausgefüllte Einwilligungserklärung zur amtsärztlichen Untersuchung 

 

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Die Abrechnung erfolgt mit der jeweiligen Behörde, die den Auftrag erteilt.

Ansprechpersonen

Frau Appel

Gesundheitsamt

Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 408

Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt


Frau Krause

Gesundheitsamt

Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 407

Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt