Apothekenrecht

Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 Abs. 2 Apothekengesetz – ApoG).
Das Landratsamt Haßberge, Fachbereich FB 25.2 - Gesundheitsamt, ist zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Haßberge befindet. 

  • Erteilung, Versagung oder Widerruf von Erlaubnissen zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken

  • Entscheidung über Anträge auf Erweiterung der apothekenrechtlichen Erlaubnis (Eröffnung von Filialapotheken, Einführung eines Versandhandels von Arzneimitteln, Änderung der Räumlichkeiten/Raumaufteilung o.ä.)

  • Genehmigung von Versorgungsverträgen

  • Genehmigung eines Filialleiterwechsels

  • Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung

  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Fachliche Unterstützung bei der Durchführung unserer Aufgaben erhalten wir hierbei vom Pharmazierat bei der Regierung von Oberfranken mit Zuständigkeitsbereich für Unterfranken. 

Ansprechpartner

Frau Johnsdorf

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 420

Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften


Frau Mantel

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 772

Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften