Apothekenrecht

Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 Abs. 2 Apothekengesetz – ApoG).
Das Landratsamt Haßberge, Fachbereich FB 25.2 - Gesundheitsamt, ist zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Haßberge befindet. 

  • Erteilung, Versagung oder Widerruf von Erlaubnissen zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken

  • Entscheidung über Anträge auf Erweiterung der apothekenrechtlichen Erlaubnis (Eröffnung von Filialapotheken, Einführung eines Versandhandels von Arzneimitteln, Änderung der Räumlichkeiten/Raumaufteilung o.ä.)

  • Genehmigung von Versorgungsverträgen

  • Genehmigung eines Filialleiterwechsels

  • Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung

  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Fachliche Unterstützung bei der Durchführung unserer Aufgaben erhalten wir hierbei vom Pharmazierat bei der Regierung von Oberfranken mit Zuständigkeitsbereich für Unterfranken. 

Ansprechpersonen

Frau Johnsdorf

Gesundheitsamt

Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 420

Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften


Frau Berger

Gesundheitsamt

Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsrecht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 772

Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften