Apothekenrecht
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 Abs. 2 Apothekengesetz – ApoG).
Das Landratsamt Haßberge, Fachbereich FB 25.2 - Gesundheitsamt, ist zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Haßberge befindet.
Erteilung, Versagung oder Widerruf von Erlaubnissen zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken
Entscheidung über Anträge auf Erweiterung der apothekenrechtlichen Erlaubnis (Eröffnung von Filialapotheken, Einführung eines Versandhandels von Arzneimitteln, Änderung der Räumlichkeiten/Raumaufteilung o.ä.)
Genehmigung von Versorgungsverträgen
Genehmigung eines Filialleiterwechsels
Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Fachliche Unterstützung bei der Durchführung unserer Aufgaben erhalten wir hierbei vom Pharmazierat bei der Regierung von Oberfranken mit Zuständigkeitsbereich für Unterfranken.
Ansprechpersonen
Frau Johnsdorf
Gesundheitsamt
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften
Frau Berger
Gesundheitsamt
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften